ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES THEATERVEREINS AM FESTUNGSGRABEN E.V.

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besuchern und dem Theaterverein Am Festungsgraben e.V. Sie sind Bestandteil des Theaterbesuchs‐Vertrages, der durch den Erwerb der Eintrittskarte zustande kommt. Diese Bedingungen gelten ebenso für Besucherorganisationen, Theaterkassen und Drittanbieter, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

2. Spielplan/Anfangszeiten/ Spielplanänderungen

Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten ist aus den Veröffentlichungen (Spielplan, Internet: www.theater‐im‐palais.de) des Theatervereins Am Festungsgraben e.V./Theater im Palais ersichtlich. Angaben in der Presse und anderen Medien haben keinen bindenden Charakter. Spielplanänderungen bleiben vorbehalten.

3. Kartenverkauf

3.1 Kassenöffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Kasse werden durch Aushang und durch Veröffentlichungen des Theatervereins/Theater im Palais bekannt gegeben.

3.2 Kartenverkauf, Eintrittspreise und Ermäßigungen

Die jeweils gültigen Eintrittspreise und Ermäßigungen sind an der Kasse und in den Veröffentlichungen (Spielplan, Internet) ersichtlich. Der Kunde hat unmittelbar beim Kauf die Richtigkeit der gekauften Karten und das Wechselgeld zu prüfen. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Besuchern ist es nicht gestattet, in den Räumlichkeiten des Theaters im Palais Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten. Werden Karten unbar bezahlt und entstehen durch Rückbuchungen Kosten, die der Käufer zu vertreten hat, sind diese von ihm zu tragen. Bei Kartenverfall ist Ersatzleistung ausgeschlossen.

Verliert ein Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm von der Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er den Verlust glaubhaft machen kann. Plätze für Rollstuhlfahrer werden in Abhängigkeit von der räumlichen Auslastung zur Verfügung gestellt. Die Begleiter von Schwerbehinderten (Merkzeichen „B“ im amtlichen Schwerbehindertenausweis) haben außer bei Vorstellungen mit kulinarischer Beigabe (anteilige Bezahlung) freien Eintritt.

Mitglieder von Besucherorganisationen und Drittanbietern erhalten ihre Eintrittskarten über diese.

Alle Anfragen sind direkt an diese zu richten. Inhaber von Bons der Vorverkaufskassen lösen diese an der Theaterkasse gegen Eintrittskarten ein. Eine wie auch immer geartete Auszahlung erfolgt nicht. Erwerber von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet, beim Kartenkauf sowie auf Anfrage des Abendpersonals bei Vorstellungsbesuch die Berechtigung für die Ermäßigung nachzuweisen. Ergibt sich bei der Kontrolle der Besucher, dass zu Unrecht nicht der volle Kartenpreis bezahlt wurde, ist der Theaterverein Am Festungsgraben e.V. berechtigt, den Differenzbetrag zu erheben. Gutscheine sind nach Ablauf ihrer Gültigkeit nicht mehr einlösbar. Umtausch, Rücknahme oder Barauszahlungen von Gutscheinen sind ausgeschlossen.

3.3 Telefonische und schriftliche Kartenbestellungen

Eintrittskarten können telefonisch, per Fax oder online bestellt werden. Sie werden verbindlich reserviert und müssen bis spätestens 10 Tage vor Vorstellungstermin bezahlt werden. Persönliche Daten, die im Zuge des Kaufes an uns übermittelt werden, werden ausschließlich zur Abwicklung des Kaufes gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Für Karten, die über den Ticketdienstleister Reservix GmbH bestellt und erworben werden, gelten die entsprechenden Reservix‐Buchungsbedingungen.

3.4 Zahlungsmittel

Die Bezahlung an der Vorverkaufskasse kann bar, per EC‐Karte oder per Kreditkarte erfolgen. An der Abendkasse kann nur bar bezahlt werden. Bei Zahlungen per Rechnung oder per Kreditkarte wird eine zusätzliche Gebühr von 3,00 € (einmalig pro Bestellvorgang) erhoben.

3.5 Rückgabe/Umtausch von Eintrittskarten

Die Rücknahme verkaufter Karten ist grundsätzlich nicht möglich.

Bei Spielplanänderungen können nur Karten, die über die Kasse des Theatervereins Am Festungsgraben e.V. erworben wurden, umgetauscht werden. Versandkosten sowie sonstige Kosten werden nicht erstattet. Eine Barauszahlung kann nicht erfolgen. Im Falle eines Vorstellungsausfalles gelten besondere Regelungen. Eine Erstattung des Kartenpreises kann nur per Überweisung erfolgen.

4. Einlass zu den Vorstellungen

Die Besucher werden bei Vorlage einer gültigen Eintrittskarte in der Regel 60 Minuten vor Vorstellungsbeginn eingelassen. Im Interesse der Besucher und der Mitwirkenden am störungsfreien Ablauf der Vorstellungen werden Besucher, die sich verspätet haben, nur zu einem inszenierungsbedingt geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen. Ein Anspruch auf Nacheinlass besteht prinzipiell nicht.

5. Garderobe

Mäntel, dicke Jacken, Schirme, Rucksäcke und Stöcke (außer Gehhilfen), große Tragetaschen und andere sperrige Gegenstände dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Die Aufbewahrung der Garderobe erfolgt in einem separaten Raum, der während der Vorstellung abgeschlossen wird. Die Haftung für die Garderobe erfolgt lt. § 690 BGB „Haftung bei unentgeltlicher Verwahrung“. Tiere und gefährliche Gegenstände werden nicht aufbewahrt.

6. Hausrecht

Die Intendantin übt in den Räumen des Theatervereins Am Festungsgraben e.V./Theater im Palais das Hausrecht aus. Zu seiner Ausübung sind ferner das Abendpersonal sowie sonstige dazu befugte Personen berechtigt. Den Anweisungen des Abendpersonals ist Folge zu leisten. Das gilt insbesondere in Gefahrensituationen. Besuchern kann der Eintritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass diese in erheblicher Weise die Vorstellung oder den allgemeinen Geschäftsbetrieb stören oder andere Besucher belästigt werden. Personen, die den geordneten Kartenverkauf behindern, die laufende Vorstellung stören, Besucher belästigen oder gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, können aus dem Haus gewiesen werden. In allen Räumlichkeiten des Theaters im Palais ist das Rauchen verboten. Mobiltelefone müssen während der Vorstellung ausgeschaltet werden. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

7. Bild‐ und Tonaufnahmen

Bild‐ und Tonaufzeichnungen und das Fotografieren während der Veranstaltungen sind aus urheberrechtlichen Gründen (§§ 16, 75,81 UrhG) verboten. Die unbefugte Aufnahme löst Schadenersatzpflicht aus. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Theatervorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und / oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.

8. Fundsachen

Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Abendpersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Abendpersonal anzuzeigen.

9. Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 22. Oktober 2015 in Kraft.